Sybill Niden Goldrich
Ernest Hornsby
Dianna Pendleton-Dominguez
AKTUELLE MITTEILUNG DES ANTRAGSTELLER-BERATUNGSKOMITEES
Ausgabe 1, Nr. 1, 1. Juli 2004
Willkommen zum ersten e-Newsletter des Antragsteller-Beratungskomitees im Dow Corning Konkursvergleichsplan. Diese Mitteilungen wurden Ihnen zugeschickt, weil sie nach unseren Unterlagen auf eigenen Wunsch in die Versandliste aufgenommen wurden. Möchten Sie abbestellen, so klicken Sie bitte hier. Diese Mitteilungen sind nur für die Antragsteller im Dow Corning Vergleichsplan, ihre Rechtsanwälte oder juristischen Fachkräfte bestimmt, die sie vertreten. Sollten Sie kein Antragsteller oder Rechtsvertreter eines Antragstellers sein, so sind Sie für dieses Rundschreiben nicht empfangsberechtigt und sollten uns umgehend informieren.
Das CAC hat dieses Internet-Rundschreiben eingestellt, um Sie, die Antragsteller und ihre Anwälte in erster Linie über die neuesten Entwicklungen im Vergleichsplan zu informieren, insbesondere wenn Sie das Vergleichsverfahren gewählt haben, obwohl wir Sie - soweit es uns möglich ist - auch über den Rechtsstreit informieren werden. Wir empfehlen Ihnen dringend, die folgende Internetseite der Vergleichsstelle (www.dcsettlement.com) und des CAC (www.tortcomm.org) zu besuchen, um für die Regelung wichtige Dokumente, aktuelle Daten und Informationen zu lesen und/oder herunterzuladen.
1. Informationssitzungen sind in acht größeren Städten der USA geplant. Diese werden von der Vergleichsstelle in Zusammenarbeit mit dem CAC gefördert, um Brustimplantat-Geschädigte und die durch andere Produkte Geschädigten nebst ihren Anwälten mit Neuigkeiten über die Vergleichsoption zu versorgen. Das Beratungskomitee der Antragsteller wird sowohl zum Vergleich als auch zum Rechtsstreit Informationen geben und Fragen beantworten, obwohl der Schwerpunkt der Treffen auf der Vergleichsoption liegt. Die Sitzungen werden sich nicht mit der Option Klasse 7 (Silikon-Gel-Antragsteller) beschäftigen. Es werden zusätzliche Treffen außerhalb der USA in Betracht gezogen. Informationen über den Zeitplan der Antragstellersitzungen finden Sie auf den Internetseiten der Vergleichsstelle und des CAC.
2. Das Anspruchs-Hilfe-Programm. Unsere Telefonleitungen waren, wie viele Antragsteller beklagt haben, wegen des Stichtags 1. Juni 2004 extrem überlastet. Die Antragsstelle ist sich dieser Schwierigkeit, uns zu erreichen, bewußt und hat als Reaktion darauf die Anrufzeiten von Montag bis Freitag von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends CST verlängert und darüberhinaus Überstunden geleistet, um die wachsende Zahl von Anrufen zu bearbeiten. Das Antragstellerbüro hat uns gebeten, folgende Empfehlung an Sie weiterzuleiten:
- Die meisten Anrufen gehen montags und mittwochs ein, so dass wir empfehlen, donnerstags und freitags am besten zur Nachmittagszeit anzurufen.
- Sie können eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder ein e-mail an folgende Adresse schicken: info@sfdct.com. Wir bitten Sie, der Anspruchsstelle eine Bearbeitungszeit von etwa zehn Tagen zur Beantwortung Ihrer Fragen einzuräumen, bevor Sie uns erneut kontaktieren. Wir versuchen, jede einzelne Anfrage mit der gebührenden Aufmerksamkeit zu behandeln. Zusätzlich müssen Prioritäten beachtet werden, so dass Antragsteller, die wegen einer Benachrichtigung mit Stichtag anrufen, der die Behebung eines Mangels betrifft, - oder die Ersatzformulare benötigen oder ein Notice of Intend-Formular, bevorzugt werden. Bei Fragen über den Stand Ihres Anspruchsverfahrens bitten wir Sie um etwas Geduld. Diese Anfragen werden schnellstmöglich beantwortet.
- Antragsteller der Klasse 7 (Silikonegelantragsteller), die Fragen zum Stand ihres Verfahrens oder zur Kompensation ihres Anspruchs haben, sollten möglichst nicht um diese Zeit anrufen, weil nach Stand der Dinge in diesem Jahr keine Zahlungen an die Klasse-7-Antragsteller aus dem Silicon-Fond erfolgen können.
- Fragen zum revidierten Vergleichsprogramm sollten an die MDL Vergleichsstelle gerichtet werden (Ruf-Nr. 1-800-600-0311, oder ein e-mail an folgende Adresse schicken: info@claimsoffice926.com). Das MDL Vergleichsbüro behandelt Entscheidungen über Implantate von Bristol, Baxter, 3M und Post-8/84 McGhan. Falls Sie eines dieser Implantate haben und noch nicht im Revidierten Vergleichsprogramm angemeldet sind, sollten Sie sich zwecks Information über Ihre Rechte umgehend mit der MDL- Anspruchsstelle in Verbindung setzen.
3. Voraussetzungen für die Notice of Intent. Im Ferbruar 2004 beantragte Dow Corning ein Feststellungsverfahren, ob Personen, die ein NOI-Formular nach dem 30. November 1999 und vor dem 30. August 2004 eingereicht haben, welches nicht der Regel 3005 über Mitschuldner entspricht, berechtigt sind, am Vergleichsplan teilzunehmen. Das Tort-Antragskomitee (TCC) hat gegen diesen Antrag Dow Cornings Widerspruch eingelegt. Während des schwebenden Rechtsantrags einigten sich Dow Corning und das TCC auf einen Prozeß, um festzustellen, ob die umstrittenen NOI-Ansprüche überhaupt “Rechtsgegenstand" sind.
Als Teil dieses Prozesses wurde vereinbart, solche NOI-Antragsteller einer Prüfung zu unterziehen, die zumindest auf den ersten Blick nicht der Regel 3005 über Mitschuldner entsprechen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, aber das CAC geht davon aus, dass es Anfang Juli 2004 beendet und versandt werden kann. Über die Ergebnisse dieser Prüfung werden wir Sie auf der CAC Website informieren.
4. Zu häufig gestellten allgemeinen Fragen. Allgemeine Fragen, die wir im Laufe der letzten Wochen erhalten haben, werden unten beschrieben. Sobald wir derartige Fragen erhalten, entwerfen wir einen FAQ-Link mit einer gültigen Antwort für die Website der Antragsstelle. Wir möchten Sie bitten, diese Seite regelmäßig über aktuelle Fragen und Antworten zu konsultieren.
- Um eine Überprüfung ihres Anspruchs zu erreichen, müssen Sie das Registrierungsformular mit dem angekreuzten Kästchen "Vergleichsoption" (2A) einreichen, (es sei denn, Sie haben bereits ein gültiges Formular zum Austrittsverzicht eingreicht haben). Sobald Sie ein Registrierungsformular einreichen, müssen Sie auch das Herstellernachweis-Formular nebst annehmbaren Beweisen einreichen, dass Sie ein geeignetes Implantat haben, bevor Ihr Anspruch auf Vergleichsleistungen überprüft wird. Der Vergleichsstelle wird KEINE Ansprüche für Explantation, Ruptur oder Erkrankung überprüfen, bevor Sie nicht diese zwei Formulare eingereicht haben.
- Wenn Sie mehrere Ansprüche beantragt haben, z. B. Explantation und Ruptur, wird die Vergleichsstelle Sie über jede anerkannte Vergleichsleistung separat unterrichten und Ihnen einen separaten Scheck senden. Wenn Sie zum Beispiel eine Mitteilung über Leistungen wegen Explantation erhalten und dort Ihr Anspruch wegen des Rupturs nicht erwähnt wird, dann seien Sie unbesorgt. Sie erhalten am Ende zu jeder beantragten Vergleichsleistung einen Brief.
- Jeder Scheck wird mit der Mitteilung versandt, dass dessen Gegenzeichnung als zusätzlicher Beweis der Entlastung bereits entlasteter Teilnehmer an dem Vergleichsplan dient. Das Gegenzeichnen oder Einlösen eines Schecks bedeutet keinesfalls, dass sie auf Ihr Recht auf andere Leistungen nach diesem Plan verzichten, außer dass sie bei beschleunigter Verzichtsentschädigung auf eine zukünftige Krankheitsentschädigung verzichten. Z.B. kann ein Antragsteller, der eine Explantationsentschädigung erhielt, diesen Scheck gegenzeichnen und einlösen, ohne auf sein Recht zu verzichten, für einen anerkannte Ruptur und anerkannte Krankheit eine Entschädigung zu bekommen.
- Vor dem Stichtag des 1. Juni, 2004 haben die Vergleichsplan-Befürworter das Anspruchbüro angewiesen, der Bearbeitung von Ansprüchen den Vorzug zu geben, die einen Herstellernachweis der Dow Corning Brustimplantate und anderer Produkte besitzen. Dies geschah, um den Antragstellern, die ihren Anspruch dokumentieren konnten, die Möglichkeit zu geben, sich über den Beweisstand zu erkundigen, bevor sie sich zum Verzicht auf Austritt entschließen. Falls Sie einen Herstellernachweisformular nebst Dokumenten vor dem Stichtag des 1. Juni 2004 eingereicht haben, dann WERDEN Sie einen Brief vom Anspruchsbüro erhalten, der Sie über den Stand der Beweisprüfung informiert. Wir unternehmen alles, um diese Ansprüche als erstes zu bearbeiten, so dass der Mitteilungsbrief innerhalb der nächsten Monate verschickt werden kann.
Falls Sie jedoch kein Herstellernachweisformular nebst Dokumenten vor dem 1. Juni 2004 eingereicht haben, dann wird das Anspruchsbüro ihren Nachweis nicht eher überprüfen, bevor sie nicht die Vergleichsoption auf dem Registrierungsformular gewählt haben.
- Aus den oben genannten Gründen wurde das Anspruchsbüro gebeten, Herstellernachweise für Dow Corning Brustimplantate, andere Produktreklamationen und Explantationsansprüche noch vor dem Stichstag zu bearbeiten.
Folglich sind die Majorität der Noifikationen und die Mitteilungsbriefen den Antragstellern geschickt worden sind, die Explantation und beschleunigte Verzichtsentschädigung beantragt haben. Die Anspruchsstelle bevorzugt nun auch Ansprüche wegen Rupturs bei der Prüfung und Auszahlung. Falls sie einen Ruptur beantragt haben, so bitten wir Sie noch für eine kurze Zeit um etwas Geduld.
5. Probleme beim Herstellernachweis. Wir hätten gern Nachricht von den Antragsstellern, deren Herstellernachweis irgendeine der folgenden Kriterien erfüllt, die aber von der Vergleichsstelle als akzeptabler Beweis abgelehnt worden sind: a) Sie haben Schwierigkeiten zu beweisen, dass Sie das Dow-Corning-Implantat im Rahmen einer klinischen Studie erhielten; b) Ihre Implantate sind entfernt worden, jemand hat sie als Dow-Corning-Produkte identifiziert, aber dieser Beweis ist abgelehnt worden; c) Sie erhielten eine 50%ige Kürzung Ihrer Ansprüche im revidierten Vergleichsprogramm, weil sie ein Bristol, Baxter , 3M-Implantat und ein Dow Corning besaßen, aber der Herstellernachweis für Ihr Dow-Corning-Implantat ist entweder von der Vergleichsstelle und/oder von Dow Corning abgelehnt worden. In diesem Falle schicken Sie alle Ablehnungsfälle an die CAC via: info@tortcomm.org
6. Dow Corning will Brustimplantate überprüfen. Dow Corning hat kürzlich zugestimmt, entfernte Implantate von Antragsstellern im Vergleichsverfahren zu überprüfen, um festzustellen, ob sie von Dow Corning hergestellt wurden sind. Für weitere Informationen setzten Sie sich bitte mit dem Anspruchs-Hilfe-Programm via info@sfdct.com in Verbindung.
7. Auslegungen des rechtshängigen Vergleichsplans. Es gibt zwei Auslegungen des Vergleichsplans, die dem obersten Antragsverwalter zur Entscheidung vorgelegt wurden:
- ob die Dow-Corning-Gewebedehner, die in die Brust eingepflanzt werden, der Antragsstellerklasse 5, 6.1 oder 6.2 (Brust-Implantate) zugeordnet werden oder als nicht gedeckte "Andere Produkte" der Kategorie 9, 10.1 oder 10.2 gelten. Der CAC glaubt, dass sie als Brust-Implantate geführt und entsprechend kompensiert werden müssen. Dow Corning hat diesem Interpretationsvorschlag widersprochen.
- ob die erforderliche 24-Monats-/5-Jahresperiode für die Krankheitsanspruchs-Option 2 auf das laufende Konkursverfahren angerechnet wird (15. Mai 1995 bis 1. Juni 2004) oder ob sie nur für die 5-Jahresperiode gilt. Dow Corning hat diesem Interpretationsvorschlag nicht zugestimmt.
8. Die Stichtage. Bitte notieren Sie die künftigen Stichtage des Jahres 2004 in Ihrem Kalender:
11. August 2004
Stichtag für verspätete Antragssteller (Antragssteller, die NUR ein NOI-Formular, aber kein Proof of Claim Formular vor dem 30. November 1999 eingereicht haben), um einen Proof of Claim formular gemäß Paragraph 10 der Confirmation Order einzureichen
30. August 2004
Stichtag zur Einreichung der Absichtserklärung (NOI)
29. November 2004
Stichtag, um aus der Vergleichsoption auszusteigen, indem das Registrierungsformular mit angekreuztem Kästchen 2B eingereicht wird
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